Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedinungen
1. Verwender der AGB
Als Verwender der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gilt:
Fenster- und Türenwelt GENNER GmbH
Bahnstraße 11, AT-3580 Horn
FN 233453 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Krems an der Donau Telefon: +43 2982 / 205 50
Email: office@ftwg.at
2. Geltungsbereich
Zusammenhang mit dem von uns betriebenen Onlineshop. Die Geltung der gegenständlichen AGB kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen oder beschränkt werden. Abweichungen von den gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso wie die Abweichung vom Schriftformerfordernis selbst die Schriftform erfordert.
unternehmerische als auch nicht unternehmerische Kunden umfasst. Werden nur unternehmerische Kunden durch die AGB-Klausel angesprochen, wird der Kunde in der AGB-Klausel ausdrücklich als „unternehmerischer Kunde“ angesprochen und bezeichnet.
3. Angebote und Zustandekommen des Vertrages
Das ausgestellte Warenangebot im Onlineshop ist unverbindlich und jederzeit widerrufbar.
Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Kunde das gewünschte Produkt aufruft, es als verfügbar aufscheint, der Kunde eine verbindliche Bestellung im Onlineshop/Warenkorb durch Klicken auf den Button „entgeltlich bestellen“ abgibt und dieses Angebot mit Übermittlung einer Bestellbestätigung unsererseits angenommen wird. Übermittelt der Kunde sohin eine Bestellung, kommt das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Bestellbestätigung zustande.
Die Vorstellung und Beschreibung der Ware auf der Internetseite ist sohin kein (verbindliches) Vertragsangebot unsererseits, sondern eine Einladung zur Angebotsstellung durch den Kunden an uns.
Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert und wird, wie bereits ausgeführt, ein E-Mail mit der Bestellbestätigung und den Eckdaten der Bestellung an den Kunden übermittelt.
Die Zahlung der Ware erfolgt im Zuge des Bestellvorganges wahlweise per PayPal, Kreditkarte oder EPS (Sofortüberweisung). Der Kunde tritt daher in Vorleistungspflicht.
Bei Erteilung von Zusatzaufträgen, Änderungswünschen oder besonderen Anweisungen (Lieferwünsche, Liefertermine, Zusatzausführungen etc.) im Zusammenhang mit einer Bestellung oder im Zuge der Leistungserfüllung, werden diese erst durch unsere schriftliche ergänzende Auftragsbestätigung oder durch faktische Erfüllung unsererseits (stille Annahme) rechtswirksam.
Änderungen von Lieferadressen und Emailadressen sind uns schriftlich bekanntzugeben, andernfalls wir weiterhin an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift/Emailadresse unsere Schriftstücke rechtswirksam zuzusenden berechtigt sind. Der Kunde kann sich diesfalls nicht darauf berufen, dass ihm das Schriftstück nicht zugekommen wäre.
4. Preise
Preisangaben unseres Angebotes verstehen sich im Zweifel stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und, sofern nicht anders ausgepriesen, exklusive Verpackungs-, Verladungs-, Transport-, Versandkosten und allfälligen Versicherungskosten.
Leistungsänderungen, zusätzlich begehrte Leistungen sowie Störungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung) berechtigen uns zur Geltendmachung der angemessenen Mehrkosten.
5. Rechnungen
Der Kunde tritt im Rahmen des Bestellvorganges – wie unter Punkt 3. beschrieben – grundsätzlich in Vorleistungspflicht. Die Rechnung über den Warenkauf wird dem Kunden gesondert nachträglich zugestellt.
Wird ausnahmsweise von der beschriebenen Vorleistungspflicht des Kunden, aus welchen Gründen auch immer abgewichen, gilt Folgendes:
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzüge an uns zu überweisen.
Beruht der Nichterhalt einer Rechnung auf unredlichen Falschangaben des Bestellers im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang (falsche Angabe der Rechnungsadresse oder der Emailadresse) verhindert der dadurch bewirkte Nichtzugang der Rechnung den Eintritt der Fälligkeit nicht und gilt eine Fälligkeit von 14 Tagen nach Rechnungsdatum für diesen Fall als vereinbart.
Bei mangelnder Bekanntgabe der Änderungen von Kontaktdaten (Adresse, Emailadresse, Telefonnummer) gilt ebenso eine Fälligkeit von 14 Tage nach Rechnungsdatum für diesen Fall als vereinbart. Das Nichtzukommen einer Rechnung geht in diesem Fall auf Risiko des Kunden.
6. Bezahlungen und Lieferungen
Die Übersendung der bestellten Waren und/oder die Erbringung der Leistung erfolgt binnen 4 Wochen nach Zahlungseingang auf das von uns bekanntgegebene Bankkonto, sofern im Webshop bei den bestellten Produkten keine abweichende Lieferzeit ausgewiesen ist. Es gilt sohin grundsätzlich eine Vorleistungspflicht des Kunden als ausdrücklich vereinbart. Ist eine abweichende Lieferfrist ausgewiesen, ist diese als vereinbart anzusehen.
Werden die Lieferung/Leistung durch Ereignisse, die dem Kunden zuzurechnen sind, verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Nichtannahme von Warenlieferungen oder der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, so werden Liefer- und Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Termine entsprechend hinausgeschoben.
Höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbare Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien etc.), die die von uns zu erbringende Lieferung/Leistung maßgeblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns zu einer (allenfalls mehrmaligen) Verlängerung der oben dargelegten Liefer- und Leistungsfristen (Lieferfrist beträgt 4 Wochen, sofern im Webshop nichts anderes ausgeführt ist) um 4 Wochen, wobei wir diesfalls mit gesonderter Erklärung die Inanspruchnahme samt Begründung bei Verlangen im Einzelfall zu erklären haben. Besteht das nicht vorhersehbare Ereignis nach Verlängerung fort, so kann die Verlängerung weitere Male in Anspruch genommen werden.
7. Verzug des Kunden
Der Kunde tritt im Rahmen des Bestellvorganges – wie unter Punkt 3. beschrieben – grundsätzlich in Vorleistungspflicht. Wird ausnahmsweise, aus welchen Gründen auch immer, die Vorleistung im Ergebnis nicht erbracht und kommt dennoch ein rechtswirksamer Vertrag zustande, gilt Nachstehendes als vereinbart:
Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflicht nicht oder nicht fristgerecht (Verzug des Kunden), so sind wir berechtigt unter eine Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Unser Recht alternativ auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen, bleibt davon unberührt.
Im Verzugsfalle des Kunden beginnt die oben angeführte Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der nachträglichen Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden zu laufen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %, per anno, als vereinbart.
Wir sind im Verzugsfalle zur Verrechnung von Mahnspesen in der Höhe von EUR 40,00 für jedes Mahnschreiben berechtigt, wobei diese Kosten den Personal-, Post- und Verwaltungsaufwand zur Erstellung des Mahnschreibens und der diesbezüglichen Abwicklung abgelten.
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes bei Nichtzahlung trotz Mahnung gelangen gesondert zur Verrechnung. Das Einschreiten eines Rechtsanwaltes bei Nichtzahlung trotz Mahnung gilt stets als zweckentsprechend sowie notwendig und ist der anwaltlichen Rechtsvertretung Kostenersatz nach RATG für die Betreibungsmaßnahmen unabhängig von und zusätzlich zu einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung der Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiterer Lieferung bzw. Leistung sofort fällig zu stellen.
Wir sind außerdem im Verzugsfalle des Kunden berechtigt, Produkte/Waren aus bereits bezahlten Bestellungen zur Sicherung unserer Entgeltansprüche aus jenen anderen Bestellungen, bei welchen der Kunde in Verzug geraten ist, zurückzuhalten, auch wenn die Bestellungen miteinander in keinem Zusammenhang stehen.
8. Verzug seitens Fenster- und Türenwelt GENNER GmbH
Geraten wir mit unserer Leistungspflicht in Verzug (Lieferfrist laut Punkt 3. oder verlängerte Lieferfrist laut Punkt 6. wird überschritten), ist jedenfalls für einen vom Kunden wegen Verzugs erklärten Rücktrittes eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen und gilt diese Nachfrist als vereinbart.
Abweichende Leistungstermine zu den gegenständlichen AGB sind ansonsten nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9. Gefahrentragung
Verbrauchergeschäft:
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung oder Wertverlust der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder an einem von ihm bestimmten Dritten übergeben wurde.
Hat der Kunde den Beförderungsvertrag selbst abgeschlossen und den von uns vorgeschlagenen Beförderer abgelehnt, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Beförderer über. Bedient sich der Kunde für die Beförderung dem von uns vorgeschlagenen Beförderer, geht die Gefahr erst mit Übergabe vom Beförderer an den Kunden über.
Bei Abholung des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung über. Es obliegt dem Kunden oder dem von ihm beauftragten Dritten für die sachgemäße Verladung, Transportsicherung und Abladung der Ware zu sorgen und haften wir für Schäden in diesem Zusammenhang (Verladung/Transport/Abladung) nicht. Der Kunde hat die Ware in diesen Fällen vor Verladung auf äußere Schäden zu prüfen und diese vor Verladung zu reklamieren.
Unternehmergeschäft:
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung oder Wertverlust der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden oder dem von ihm beauftragten Dritten übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft.
Bei Lieferung durch Übersendung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer über.
10. Annahmeverzug des Kunden
Wird eine vertragsgemäß bereitgestellte Lieferung/Leistung nicht angenommen (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistung, faktische Nichtannahme der Lieferung), sind wir berechtigt, die Einlagerung der Ware vorzunehmen und geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung oder Wertverlust der Ware ab Annahmeverzug auf den Kunden über. Uns steht das Recht zu, die Ware einzulagern und die Kosten einer abermaligen Neulieferung sowie die Rücksendungskosten geltend zu machen. Als Einlagerungskosten wird ab dem vierten Tag der Wareneinlagerung ein Betrag von EUR 5,00 pro Tag vereinbart.
Gleichzeitig steht uns das Recht zu entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Im Falle des Annahmeverzuges beginnen die Gewährleistungs- und Garantiefrist ab Annahmeverzug und unabhängig von der tatsächlichen Übergabe zu laufen.
11. Eigentumsvorbehalt
Sollte es in Abweichung der Vorleistungspflicht des Kunden zur Warenlieferung vor der Entrichtung des Entgeltes durch den Kunden kommen, behalten wir uns an allen gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des mit dieser Ware in Zusammenhang stehenden Rechnungsbetrages vor, auch wenn eine Montage der Ware bereits erfolgt ist.
Ist der Kunde Unternehmer, ermächtigt er uns bereits hiermit ausdrücklich zum Entzug des Besitzes an der Ware und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
Sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und hat uns der Kunde von allfälligen exekutiven Maßnahmen dritter Personen auf die Waren unverzüglich zu informieren.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht veräußern. Wird die Ware dennoch an Dritte veräußert, werden vorab allfällige offene Forderungen (samt Zinsen und Spesen) des Kunden aus diesem Vertrag ausdrücklich an uns hiermit zahlungshalber abgetreten. Wir sind zur jederzeitigen Anzeige dieser Forderungsabtretung an den Dritten ermächtigt und berechtigt.
12. Informationserteilung im Sinne des § 4 FAGG
Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung finden sie in der von uns übermittelten Bestellbestätigung.
Den Gesamtpreis der Ware/Leistung wird ihnen vor dem Anklicken des Buttons „entgeltlich bestellen“ ausgepriesen und in der von uns übermittelten Bestellbestätigung angeführt.
Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sind an der jeweils bezughabenden Stelle dieser AGB niedergeschrieben.
Einem Kunden, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, stehen die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe ohne jedwede Einschränkung zu.
Die Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular ist in der Bestellbestätigung selbst zu finden und wird mit jedem Bestellvorgang an den Kunden übermittelt.
13. Modifikationen der Gewährleistung gegenüber unternehmerischen Kunden
Sofern im Folgendnen nichts anderes vereinbart wurde, gelten auch gegenüber unternehmerischen Kunden die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. Der unternehmerische Kunde hat das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt zu beweisen, die gesetzliche Beweislastumkehr (Mängelvermutung innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe) wird ausdrücklich abbedungen.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels gelten nicht als Ankerkenntnis des Mangels. Stellt sich im Zuge der Behebung heraus, dass kein Mangel vorlag und die Mängelbehauptungen unzutreffend sind, hat der Kunde die Kosten/Aufwendungen für die Mängelprüfung und/oder Fehlerbehebung zu bezahlen.
Die Mängelrüge hat ein unternehmerischer Kunde 10 Tage nach Warenerhalt vorzunehmen, andernfalls er seiner Ansprüche aus Gewährleistung und aus Irrtum verlustig wird. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben hatten.
Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der unternehmerische Kunde selbst oder durch einen von ihm beigezogenen/beauftragten Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung, Änderungen oder Reparaturen an der Ware/Lieferung vornimmt.
Rückgriffsansprüche des unternehmerischen Kunden nach § 933b ABGB gegenüber uns werden abbedungen und bestehen nicht.
14. Haftung
Wird in einer „Lieferkette“ gegenüber einem unternehmerischen Kunden von dessen Kunden eine mangelhafte (Teil-) Leistung unsererseits behauptet und kommt es diesbezüglich zu einem Gerichtsverfahren, in welchem uns der Streit verkündet wird, wird jedenfalls unsere Haftung (aus welchem Rechtsgrund auch immer) für die in diesem Prozess anfallenden Prozesskosten ausgeschlossen, egal ob wir diesem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten oder nicht. Ein wie immer gearteter Rückgriffsanspruch uns gegenüber für angefallene Prozesskosten (Sachverständigengebühren, Vertretungskosten, etc.) steht daher dem unternehmerischen Kunden nicht zu.
Gegenüber dem unternehmerischen Kunden wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder eine krasse grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Gegenüber dem nicht unternehmerischen Kunden wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden für leicht fahrlässiges Handeln ausgeschlossen und wurde der Kunde über diesen Haftungssauschluss gesondert unterrichtet.
Schadenersatzansprüche sind vom unternehmerischen Kunden bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu machen.
Gegenüber sämtlichen Kunden wird eine Haftung (PHG oder sonstiger Schadenersatz) jedenfalls auf EUR 50.000,00 beschränkt.
Die Haftung unseres Unternehmens wird für Schäden, welche durch unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs-, Montage-, Einbau- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage (es sei denn diese beruht auf einer fehlerhaften Montageanleitung), Inbetriebnahme, Wartung/Instandhaltung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte, Einwirkungen (welche die Oberfläche unserer Produkte nachteilig beeinflussen und beschädigen), oder natürliche Abnutzung, sofern die Abnützung das schädigende Ereignis zum überwiegenden Teil verursacht hat, ausgeschlossen.
15. Rücktrittsrechte
Es stehen neben den gesetzlichen zustehenden Rücktrittsrechten keine gesonderten vertraglichen Rücktrittsrechte zu.
16. Datenschutz
Wir verarbeiten im Rahmen der bei uns getätigten Bestellungen personenbezogene Daten der Kunden, wozu der Kunde hiermit auch seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Datenschutzgesetzes 2018 (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) ermittelt, verarbeitet und gespeichert.
Es werden nur solche personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet und gespeichert, die für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen/Lieferungen erforderlich sind oder die uns freiwillig zur Verfügung gestellt wurden.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Fotos, etc..
Als Kunde bzw. Betroffener hat der Kunde jederzeit das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten, deren Herkunft und deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen. Eine Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an uns, die Fenster und Türenwelt GENNER GmbH, Bahnstraße 11, AT-3580 Horn, office@ftwg.at, +43 2982 / 205 50, gerichtet werden.
Wenn der Kunde der Auffassung ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.
Der Schutz von personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die uns über das Internet bekannt gegeben werden, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.
Es gilt zu beachten, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisierter Zugriffe durch Dritte übernehmen (zB Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).
Wir werden die uns zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch den Bestellungsvertrag oder durch die ansonsten erteilte Einwilligung oder sonst durch von der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeiten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.
Zur Erfüllung der Bestellung ist es möglicherweise auch erforderlich, die Daten an Dritte (zB Zulieferer, Dienstleister, derer wir uns bedienen und denen wir Daten zur Verfügung stellen, Subunternehmen etc.) weiterzuleiten. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung der Bestellungen oder aufgrund der vorherigen Einwilligung des Kunden.
Wir übermitteln personenbezogene Daten nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder wir setzen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben.
Wir sind bemüht sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich dem Kunden und zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, gemeldet werden.
Wir werden Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich sind.
Der Schutz von Kundendaten ist uns besonders wichtig. Wir sind für unsere Kunden unter den unten angeführten Kontaktdaten jederzeit für Fragen oder Eingaben erreichbar.
Fenster- und Türenwelt GENNER GmbH
Bahnstraße 11, AT-3580 Horn
FN 233453 p
Firmenbuchgericht: Landesgericht Krems an der Donau
Telefon: +43 2982 / 205 50
Email: office@ftwg.at
Ansonsten verweisen wir ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.ftwg.at/datenschutzerklaerung.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gegenüber Verbraucher gilt die gesetzliche Zuständigkeitsordnung (vgl. Jurisdiktionsnorm (JN)).
Als Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen/Leistungen wird A-3580 Horn vereinbart.
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden wird die österreichische internationale Zuständigkeit und die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Horn vereinbart.
18. Schlussbestimmungen
Der Kunde hat uns eine Adressänderung unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe einer Adressänderung, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen und gelten diese Zustellungen ab 14 Tagen nach Datum des der Zustellung zugrundeliegenden Schreiben als bewirkt. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil (insbesondere Gebühr für ZMR-Abfragen und die damit einhergehende Mühewaltung des Rechtsbeistandes nach RATG).
Die Bestimmung dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern (im Sinne des KSchG) nur insoweit, als ihnen nicht zwingende Regelungen des KSchG, des FAGG oder des VGG entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird gegenüber einem unternehmerischen Kunden durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung hypothetisch vereinbart hätten.